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   VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079   

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VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079 (https://dejure.org/2009,74705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079 (https://dejure.org/2009,74705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 1 ZB 07.1079 (https://dejure.org/2009,74705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft; unerwünschtes Ausufern der Bebauung in den Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079
    Eine - nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 BayVBl 1985, 666).
  • VGH Bayern, 25.04.2006 - 1 ZB 05.1014

    Berufungszulassung (abgelehnt); Einfriedung im Außenbereich; Beeinträchtigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079
    Nur wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat, wird der Belang nicht beeinträchtigt (vgl. BayVGH vom 25.4.2006 - 1 ZB 05.1014 - juris).
  • VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Brennholzlager- und

    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB (vgl. z.B. BayVGH v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris).

    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang, dessen Vermeidung, wie oben ausgeführt, ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB ist (vgl. z.B. BayVGH v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079).

  • VGH Bayern, 04.09.2009 - 1 ZB 08.967

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für Wohngebäude;

    Nur wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat, wird der Belang nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; BayVGH vom 25.4.2006 BauR 2006, 1189 [nur Leitsatz]; vom 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris).

    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 BayVBl 1985, 666; BayVGH vom 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris).

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 1 ZB 13.2596

    Baugenehmigungspflichtige Aufschüttung; dienende Funktion für

    Nur wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat, wird der Belang nicht beeinträchtigt (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris).
  • VG München, 20.05.2014 - M 1 K 13.3837

    Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich; Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich

    Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist jedoch auch dann anzunehmen, wenn die Bebauung in unerwünschter Weise in den Außenbereich ausufern würde (BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 72.74 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris Rn. 12).

    Eine - nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (BayVGH, B.v. 3.2.2009 a.a.O. unter Berufung auf BVerwG, U.v. 25.1.1985 - 4 C 29/81 - BayVBl 1985, 666).

  • VG Ansbach, 29.06.2017 - AN 3 K 16.00874

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Errichtung einer Asylunterkunft im

    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB (vgl. z.B. BayVGH v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079).
  • VG München, 30.07.2019 - M 1 K 18.5896

    Vorbescheid für ein Wohnbauvorhaben im Außenbereich

    Eine -nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (BVerwG, U.v. 13.2.1976 - 4 C 72.74 - juris Rn. 21; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 10.00492

    Veränderungssperre; Mindestmaß an konkreten Planungszielen; Abgrenzung AB-IB

    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB (vgl. z.B. BayVGH vom 3.2.2009, 1 ZB 07.1079).
  • VG Würzburg, 28.03.2011 - W 5 K 10.277

    Beseitigungsanordnung; Außenbereich; (kein) landwirtschaftlicher Betrieb;

    Eine Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sich die Landschaft am umstrittenen Standort wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder sie ihre Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, U.v. 17.01.2011, Az.: 15 B 10.1446; B.v. 03.02.2009, Az.: 1 ZB 07.1079; OVG Koblenz, U.v. 22.07.2009, Az.: 8 A 10852/08; BVerwG, U.v. 11.04.2002, BauR 2002, 1520).
  • VG Würzburg, 28.03.2011 - W 5 K 10.466

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Außenbereich; (kein)

    Eine Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sich die Landschaft am umstrittenen Standort wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder sie ihre Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, U.v. 17.01.2011, Az.: 15 B 10.1446; B.v. 03.02.2009, Az.: 1 ZB 07.1079; OVG Koblenz, U.v. 22.07.2009, Az.: 8 A 10852/08; BVerwG, U.v. 11.04.2002, BauR 2002, 1520).
  • VG Stade, 02.11.2023 - 2 A 826/20

    Außenbereich; öffentliche Belange; Splittersiedlung; Vorbildwirkung

    Eine - nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ( BVerwG, U.v. 13.2.1976 - IV C 72.74 - juris Rn. 21; U. v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01402

    Vorbescheid; Abgrenzung Außenbereich/Innenbereich; öffentliche Belange;

  • VG München, 24.08.2010 - M 1 K 10.2550

    Pferdezucht; Pachtflächen

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768

    Übergang der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine zur Großen

  • VG München, 27.10.2020 - M 1 K 19.959

    Vorbescheid für Mehrfamilienhaus - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VG Augsburg, 01.07.2020 - Au 4 K 20.1122

    Ermessensfehler wegen behaupteter mündlicher Absprachen mit der

  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423

    Zulassungsantrag; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit;

  • VG München, 22.02.2011 - M 1 K 10.5987

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Bebauungszusammenhang; fehlende

  • VG München, 09.03.2010 - M 1 K 09.5492

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Pensionstierhaltung; Christbaumkulturen

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